| Wem gehört der Stromzähler und fallen bei einem Anbieterwechsel separate Kosten für den Zähler an? |
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There are no translations available. Der Zähler ist normalerweise im Eigentum des bisherigen Stromlieferanten. Er wird bei einem Wechsel zu einem neuen Anbieter in der Regel nicht ausgewechselt. Zusätzliche Kosten durch den alten Versorger fallen nicht an. Wenn Sie wechseln, zahlen Sie die bisherige Zählergebühr /Grundgebühr an den neuen Stromlieferanten, der alles weitere mit dem alten Versorger regelt. Der alte Stromlieferant bleibt aber für das Funktionieren und den Unterhalt des Stromnetzes verantwortlich. Er ist jetzt für Sie nicht mehr Stromlieferant, sondern nur noch Stromnetzbetreiber (ähnlich wie die Telekom für das Telefonnetz zuständig ist, selbst wenn Sie über einen anderen Provider telefonieren). |