| Kann ich als Mieter in einem Mehrfamilienhaus eigenständig den Stromanbieter wechseln? |
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There are no translations available. Sie können immer dann selbständig wechseln, wenn Sie einen eigenen Vertrag (separaten Zähler) mit dem Versorger haben. Eine Zustimmung aller Parteien ist dann nicht erforderlich. Anders ist es, wenn der Strom über einen Gemeinschaftszähler (Flurlicht, etc.) abgerechnet wird. Je nach Satzung kann die Eigentümergemeinschaft verantwortlich sein und dann ist eine Wechselentscheidung gemeinsam zu treffen. |