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Wie setzt sich der Strompreis zusammen bzw. welche Bestandteile sind in einem Stromtarif enthalten? |
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- Arbeitspreis:
Strompreis pro Kilowattstunde (Cent/kWh), d.h. verbrauchsabhängig - Stromsteuer
Steuer, die die Erzeugung umweltfreundlicher Energie mitfinanziert. Sie beträgt 2,05 Cent netto. - Konzessionsabgabe:
Laut Konzessionsabgabenverordnung vom 22. Juli 1999 dürfen je nach Einwohnerzahl die Landkreise und Gemeinden einen festgelegten Betrag pro Kilowattstunde für die Nutzung von öffentlichen Verkehrswegen verlangen: - bis 25.000 Einwohner : 1,32 Cent pro Kilowattstunde
bis 100.000 Einwohner : 1,59 Cent pro Kilowattstunde bis 500.000 Einwohner : 1,99 Cent pro Kilowattstunde über 500.000 Einwohner : 2,39 Cent pro Kilowattstunde - Leistungspreis:
Entgelt für die Bereitstellung von elektrischer Leistung, ein fester Betrag in Euro/Jahr, bzw. bei Leistungsmessung ein Betrag in Abhängigkeit von der jeweils beanspruchten Spitzenleistung (kW) aus dem Versorgungsnetz. Für Haushalte liegt er bei ca. 25 bis 35 Euro pro Jahr. - Verrechnungspreis:
Entgelt für die technisch notwendigen Mess- und Steuereinrichtungen (Zähler, etc.) sowie für die Verrechnung, Höhe zum Teil abhängig von der Art des Zählers, liegt ungefähr zwischen 25 und 50 Euro pro Jahr. - Durchleitungsentgelt:
Kosten für die Benutzung des Leitungsnetzes, zu entrichten an das Netzbetreibende Unternehmen - Mehrwertsteuer:
derzeit 19% (auf alle oben genannte Bestandteile)
In der Regel setzen sich also Arbeitspreis, Stromsteuer und Konzessionsabgabe zum kWh-Preis zusammen; Leistungspreis, Verrechnungspreis und Durchleitungsentgelt ergeben zusammen die “Grundgebühr“. Bei den von uns angegebenen Tarifen handelt es sich grundsätzlich um Inklusivpreise.
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