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Was muß ich beim Umzug beachten? PDF Print E-mail
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Mit dem ersten Stromverbrauch in Ihrer neuen Wohnung, haben Sie automatisch einen Vertrag mit dem örtlichen Versorger geschlossen, den Sie jedoch kurzfristig wieder kündigen können. Sie sollten sich bei einem Umzug frühzeitig, d.h. ca. vier bis acht Wochen vor Umzug um einen günstigen Stromversorger für Ihre neue Wohnung kümmern.
 
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