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EUROPÄISCHE ENERGIEPOLITIKDie Europäische Union (EU) hat Anfang 2007 eine neue Energiepolitik vorgestellt – fest entschlossen, den Weg in Richtung einer Wirtschaft mit niedrigem Energieverbrauch einzuschlagen, wobei die Energie sicherer, wettbewerbsfähiger und nachhaltiger sein soll. Eine gemeinsame Politik ist unerlässlich, da sie die effizienteste Reaktion auf die gegenwärtigen Herausforderungen im Energiebereich darstellt, die alle Mitgliedstaaten gleichermaßen betreffen. Ins Zentrum der europäischen Bestrebungen wird somit wieder die Energie gerückt, die mit den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS-Vertrag, 1951) sowie zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom-Vertrag, 1957) auch an deren Ursprung stand. Die marktbezogenen Instrumente (im Wesentlichen Steuern, Subventionen und das System für den Handel mit CO2-Emissionsrechten), die Entwicklung von Technologien im Energiebereich (insbesondere von Technologien in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien oder von kohlenstoffarmen Technologien) sowie die gemeinschaftlichen Finanzierungsinstrumente unterstützen konkret die Verwirklichung dieser politischen Ziele. ENERGIEPOLITIK
BEI DER AUSARBEITUNG DER ENERGIEPOLITIK ZU BERÜCKSICHTIGENDE ASPEKTE
MARKTBEZOGENEN INSTRUMENTE
FORSCHUNG UND INNOVATION
FINANZINSTRUMENTE |